magutao internet media

Inh. Thorsten Schäfer

Content Management & Webdevelopment aus Berlin

Barrierefrei in allen Zugangspfaden: Was ein barrierefreies Internetangebot ausmacht

In der BITV wird eindeutig festgelegt, dass eine Nur-Text-Version nicht als barrierefrei im Sinne der Verordnung gilt. Dies ergibt sich aus §4 BGG: "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar".

Eine Nur-Text-Version neben dem normalen Angebot wäre also kein Zugang in allgemein üblicher Weise, sondern eine Sonderlösung. Vergleichen könnte man das in etwa mit dem Finanzamt mit verwinkelten Treppenaufgängen. Die Nur-Text-Version wäre hier der behindertengerechte Container auf dem Nachbargrundstück.

Die Wiederholung sämtlicher Forderungen und Bedingungen wäre hier wohl zuviel des Guten. Es würde auch den Rahmen sprengen. Links zu Internetangeboten mit ausführlichen Informationen finden Sie in der Linkliste Barrierefreiheit. Deshalb bieten wir hier nur eine kleine Übersicht der grundlegenden Forderungen.

Wann ist nun eine Internetseite barrierefrei? Grundlegende Forderungen...

Die Inhalte der Seiten müssen linearisiert dargestellt werden können. Das bedeutet weitestgehenden Verzicht auf jegliche Layouttabellen zur Positionierung von Design- und Layout-Elementen. Die meisten Layouts mit wild kaskadierenden Tabellen können nicht sinnvoll von links oben nach rechts unten ausgelesen werden.

Die Inhalte müssen allgemein verständlich sein. Das bedeutet:

  • für grafische Elemente muss gegebenenfalls eine alternative Textfassung bereitgestellt werden,
  • Texte müssen strukturiert und so einfach wie möglich gehalten werden,
  • sprachliche Besonderheiten (Sprachwechsel, Akronyme und Abkürzungen) müssen kenntlich gemacht und gegebenenfalls erläutert werden,
  • die Navigationselemente der Internetpräsenz müssen übersichtlich und verständlich sowie allgemein zugänglich gehalten werden.

Texte und inhaltstragende Grafiken müssen auch ohne Farben wahrnehmbar sein. Dies ist immens wichtig, da Menschen Farbinformationen unterschiedlich wahrnehmen. Hierzu haben wir eine kleine Simulation vorbereitet: Grafiken mit unterschiedlichen Farb-Sehschwächen.

Die Verwendbarkeit von assistiven Technologien ist sicherzustellen. Das bedeutet im Grunde:

  • Die Seiten müssen unabhängig vom verwendeten Ein- oder Ausgabegerät nutzbar sein, also beispielsweise auch ohne Maus,
  • die Eingabehilfen moderner Browser dürfen nicht durch Festlegung der Schriftgrößen ausgehebelt werden,
  • alle Inhalte - auch die in Datentabellen und Formularen - müssen linearisiert dargestellt werden können und die einzelnen Elemente entsprechend zugeordnet sein.

Die verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und dokumentiert sein, wie zum Beispiel die Dokumenttyp-Deklarationen des W3C, und unbedingt eingehalten werden.

Barrierefreiheit ist benutzerfreundlich

Benutzerfreundlichkeit (Web-Usability) und Barrierefreiheit spielen so eng zusammen, dass sich weitere Gründe für die barrierefreie Gestaltung eines Internetauftritts finden lassen.


zum Seitenanfang