magutao internet media

Inh. Thorsten Schäfer

Content Management & Webdevelopment aus Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Thorsten Schäfer | magutao internet media
Lietzenseeufer 1
14057 Berlin

- nachfolgend Agentur genannt -

1 Einbeziehung

Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die mit der Agentur geschlossen werden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Widersprechende AGB des Vertragspartners, nachfolgend Kunde genannt, gelten nur als vereinbart, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und gesondert schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung zu nachstehenden Bedingungen zustande. Auch mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur. Alle Vereinbarungen und Aufträge sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt und gezeichnet wurden. Sie verpflichten die Agentur nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang, nicht zur Erbringung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, wie der Einbeziehung eines bestimmten, vom Kunden erwarteten Gewinnes.

2.2 Die Agentur behält sich das Recht abweichender Lieferungen insbesondere bei technischen Änderungen auch nach Vertragsschluss vor. Die Agentur kann notwendige Veränderungen in technischer oder produktionsbedingter Hinsicht auch nach Vertragsschluss vornehmen, soweit hierdurch keine Wertminderung eintritt, der Vertragszweck nicht gefährdet wird und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.

3 Vertragsgegenstand

Gegenstand eines Vertrages kann sein: Ausarbeitung und Gestaltung von Webseiten im Internet und Intranet, Ausarbeitung und Gestaltung von Präsentationen sowie Ausarbeitung und Programmierung von Software oder softwareähnlichen Programmen, Beratungs- und Schulungsleistungen, sonstige Dienstleistungen.

4 Zusammenarbeit

4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

4.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

4.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

4.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

4.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die Agentur ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Agentur hinsichtlich der von der Agentur zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

5.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

5.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, de Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Agentur umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

5.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

6 Beteiligung Dritter

6.1 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter zu bedienen. In diesem Fall wird der Kunde an einen Kooperationspartner der Agentur vermittelt und begründet mit diesem ein eigenes Vertragsverhältnis, das den vereinbarten Konditionen und den AGB des Partners unterliegt.

6.2 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Agentur tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Agentur aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

7 Erstellung und Änderung von Internet-Seiten

7.1 Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch weitergegeben werden. Die Agentur stellt dem Kunden die Internet-Seiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.

7.2 Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Die Agentur ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen. Der Kunde kann die Agentur jederzeit Änderungswünsche mitteilen. Nach Wahl der Agentur führt die Agentur diese Änderungen entweder kostenlos durch oder unterbreitet dem Kunden ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten.

7.3 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht der Agentur beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist die Agentur nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

7.5 Die Agentur behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf Agentur in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten der Agentur verbunden werden.

7.6 Für die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Film- oder Musiksequenzen, Animationen, Programmen, Skripten und ähnliche Leistungen gelten die Nummern 2.1 bis 2.5 entsprechend.

8 Eintragung in Suchmaschinen

Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet, ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung der der Agentur obliegenden Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, insbesondere Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

9 Termine

9.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Agentur nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

9.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

9.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

10 Leistungsänderungen

10.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Agentur äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Agentur von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

10.2 Die Agentur prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die Agentur, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die Agentur dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Agentur die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

10.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

10.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

10.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

10.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

10.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der Agentur berechnet.

10.8 Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar ist.

weiter zu Teil II der AGB


zum Seitenanfang

magutao internet media

magutao internet media
Inh. Thorsten Schäfer
Lietzenseeufer 1
14057 Berlin

Telefon: 07000magutao